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KG, 10.11.2003 - 2 Ss 230/03 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 20.12.2007 - 4St RR 222/07
Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Vorahndungen
Der Berücksichtigung der Vorstrafen des Angeklagten stand daher das mit umfassender Wirkung ausgestattete Verwertungsverbot des § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG entgegen (vgl. hierzu im Einzelnen KG VRS 106, 130/131 m.w.N.; ferner BayObLG DAR 1996, 243). - OLG München, 14.12.2009 - 4St RR 183/09
Strafzumessung: Verwertbarkeit von Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten in Ansehung …
Sind Entscheidungen im Verkehrszentralregister getilgt oder tilgungsreif, aber noch im Bundeszentralregister aufgeführt, gilt das mit umfassender Wirkung ausgestattete Verwertungsverbot des § 29 Abs. 8 StVG gleichwohl, denn den Tilgungsfristen des § 29 StVG - in der hier maßgeblichen Fassung - liegt der Gedanke der Bewährung im Sinne der Verkehrssicherheit zugrunde, während es bei den Tilgungsfristen und dem Verwertungsverbot nach dem Bundeszentralregistergesetz um eine Umsetzung des Resozialisierungsgedankens geht (ständige Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 16.10.2009 - 4St RR 142/09; OLG München NStZ-RR 2008, 89 = NZV 2008, 216; ferner KG NJW 2009, 1015 und VRS 106, 130/131 jeweils m. w. N. sowie BayObLG DAR 1996, 243). - KG, 17.02.2012 - 3 Ws (B) 52/12
Zur Bemessung der Geldbuße bei Arbeitslosigkeit des Betroffenen
Das angefochtene Urteil ist indes aber lückenhaft, da es im Hinblick auf die unterschiedlichen Zwecke der Tilgungsbestimmungen und -fristen im Bundeszentralregister einerseits und des Verkehrszentralregisters andererseits, an erforderlichen Feststellungen dahingehend fehlt, ob und in welchem Umfang die erwähnten strafrechtlichen Verurteilungen ggf. im Verkehrszentralregister - mit der Folge eines Verwertungsverbots für das Bußgeldverfahren - zwischenzeitlich getilgt worden oder tilgungsreif sind (vgl. KG VRS 106, 130f.).